Die Alterungsrückstellung wird von der privaten Krankenversicherung (PKV) zur Finanzierung der wachsenden Krankheitskosten im Alter verwendet. Der Beitrag richtet sich in der PKV nach dem Geschlecht, dem Eintrittsalter, dem gewählten Tarif und dem Gesundheitszustand.
Benötigt die versicherte Person (VP) im höheren Alter mehr Leistung, dann führt das im Alter nicht zu einer altersbedingten Beitragserhöhung. Im Prinzip zahlt die VP während der gesamten Versicherungsdauer einen gleich bleibenden, also altersunabhängigen Beitrag, der für ein "mittleres" Alter der Vertragslaufzeit kalkuliert wird. Allerdings wächst mit steigendem Alter das Krankheits- und damit das Kostenrisiko. Da das Älterwerden der VP nicht zu höheren Beiträgen führen darf (§ 8a (2) der Musterbedingungen MB/KK), wird ein Teil des Beitrags (der Sparbeitrag) in die Alterungsrückstellung überführt. Von den Beiträgen die die jungen Versicherten zahlen wird also ein großer Teil "zurückgelegt" für die höheren Leistungen, die als älterer Mensch in Anspruch genommen werden.
Die Rückstellungen werden individuell gutgeschrieben. Je mehr Alterungsrückstellungen von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft gebildet werden, desto sicherer ist die Beitragskalkulation für die Versicherten im Alter. Die Alterungsrückstellung wird aus verschiedenen Quellen gebildet, nämlich aus den aus den:
- verdienten Bruttobeiträgen (eine Art Sparanteil)
- aus dem Rechnungszins
- aus dem Betrag gem. § 12 a VAG (Direktgutschrift und Mittel für über 65-Jährige)
- aus den Limitierungsmitteln
Einkommensteuertabelle:
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